Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

  1. Vertragsgegenstand, Allgemeines
    1. Die Reconic GmbH, Große Reichenstraße 27, 20457 Hamburg, Deutschland (im Folgenden: „Reconic"), unterhält eine Plattform zur Vermittlung von Verträgen über die Entsorgung und Verwertung bzw. den An- und Verkauf von mineralischen und baustellenbezogenen Materialien, inklusive den dazu benötigten Transportdienstleistungen.
    2. Reconic tritt dabei als zertifizierter Makler oder Händler im Sinne der §§ 53, 54 KrWG auf.
      1. Als Makler (§ 3 Abs. 13 KrWG) vermittelt Reconic Vertragsschlüsse zwischen den Nutzern gegen Provision. Die dadurch zustande kommenden Verträge werden ausschließlich zwischen den Nutzern selbst geschlossen. Diese sind für die Inhalte und die Abwicklung der Verträge ausschließlich und in eigener Verantwortung zuständig.
      2. Als Händler (§ 3 Abs. 12 KrWG) kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Erzeuger (anfragender Nutzer) und Reconic zustande, sowie zwischen Reconic und dem Netzwerk-Partner (abnehmender Nutzer und/oder Beförderer). Reconic wird hierbei kein Abfallbesitzer (§ 3 Abs. 9 KrWG) und veranlasst die direkte Lieferung bzw. Abholung zwischen Erzeuger und Entsorger (sogenannter "Streckenhandel").
    3. Reconic trägt dabei keine Verantwortung für den Inhalt der übermittelten Daten und Informationen nach §§ 7 ff. TMG.
    4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für jede Nutzung der Plattform, sowie sämtliche rechtsgeschäftlichen Handlungen und Willenserklärungen gegenüber oder von Reconic im Zusammenhang damit getätigt werden.
    5. Von diesen AGB abweichende allgemeine-, Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen von Nutzern widerspricht Reconic hiermit ausdrücklich. Diese werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
    6. Sämtliche in diesen AGB genannten Geldbeträge verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer und etwaigen Spesen.
    7. Bei der Definition von Werktagen sind Samstage ausgenommen.
  2. Registrierung und Kosten
    1. Zugang zur Plattform als sog. „Nutzer" ist nur eingeschränkt und mit Genehmigung von Reconic möglich und steht generell nur Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens zu.
    2. Als Nutzer kostenlos registrieren können sich:
      1. Materialanbieter, welche Material zur Nutzung, Verwertung und insbesondere Entsorgung ausschreiben können, auch anfragender Nutzer oder Erzeuger (§3 Abs. 8 KrWG) genannt.
      2. Materialabnehmer bzw. Käufer, auch abnehmender Nutzer genannt, die Materialien benötigen und sich somit Baustoffe beschaffen können.
      3. Netzwerk-Partner:
        • Entsorger (§3 Abs. 22 KrWG), auch abnehmender Nutzer genannt, u.a. Deponien, Entsorgungsunternehmen, Verwerter
        • Logistik- und Transportunternehmen, auch Beförderer genannt (§3 Abs. 11 KrWG)
    3. Bei der Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, wahrheitsgemäß alle abgefragten Informationen anzugeben (u.a. Firmierung, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Ansprechpartner)
    4. Mit der Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, dass er im Besitz aller gesetzlichen, behördlichen oder sonstigen notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse ist, die zur Durchführung seiner Tätigkeit notwendig sind und darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese zeitnah wieder entzogen werden könnten. Sollte es zu einem Entzug kommen, ist der Nutzer Reconic zur unmittelbaren Mitteilung verpflichtet. Reconic ist jederzeit berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern bzw. diese zu überprüfen.
    5. Der Nutzer verpflichtet sich dazu, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor einer Weitergabe an unberechtigte Dritte zu schützen. Die Nutzung ist nur zu den beschriebenen Zwecken erlaubt. Bei unberechtigter Nutzung behält sich Reconic vor, Nutzer von der Plattform auszuschließen.
    6. Die Registrierung der Plattform ist grundsätzlich ohne Entgelt an Reconic. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages zwischen zwei Nutzern besteht allerdings die Verpflichtung, eine Provision an Reconic zu zahlen, ebenso entstehende Verpflichtungen aus einem Handelsgeschäft zu begleichen, falls dieses zu Stande kommt, Details dazu finden sich in §3.
  3. Dienstleistungsspektrum, Leistungen für Nutzer
    1. Reconic bietet Nutzern die Möglichkeit, Anfragen bzw. Angebote für o.g. Leistungen direkt über die Plattform (oder per E-Mail) zu stellen.
    2. Die Nutzer sind verpflichtet im Rahmen der Anfrage bzw. des Angebots bestimmte parametrierte Informationen (Art des Materials, Menge, Standort, Zeitrahmen, Dokumente wie Probenahmeprotokolle oder Deklarationsanalysen, etc.) bereitzustellen, auf dessen Basis Reconic diese Materialien vermitteln oder handeln kann. Eingabefehler bzw. Falschangaben gehen zu Lasten des Nutzers.
    3. Reconic stellt diese gebündelten und bewerteten Informationen zu Anfragen bzw. Angeboten eines Nutzers anderen Nutzern zur Verfügung. Diese haben sodann die Möglichkeit ein Angebot abzugeben, mit einer Bindefrist von mind. 14 Tagen.
    4. Anhand der eingehenden Angebote stellt Reconic dem Nutzer ein Angebot zusammen, hierbei gibt es zwei verschiedene Arten von Angeboten:
      1. Vermittlungsangebot: Hierbei schlägt Reconic auf den Angebotspreis des abnehmenden Nutzers eine Vermittlungsprovision auf, welcher dann als Gesamtpreis an den anfragenden Nutzer weitergeleitet wird. Im Falle der beiderseitigen Annahme kommt ein Vermittlungsauftrag zustande und Reconic versendet eine Zusammenfassung der Auftragsdaten inkl. Preise, sowie die gegenseitigen Kontaktdaten an die beteiligten Nutzer. Diese schließen sodann, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, auf dieser Basis einen Vertrag. Reconic wird hierbei nicht Vertragspartner und nimmt keinen Einfluss auf die weitere Abwicklung des vermittelten Vertrages; dies obliegt ausschließlich den Nutzern. Mit dem Vermittlungsauftrag entsteht die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision an Reconic, als Entgelt für eine erfolgreiche Vermittlung.
      2. Handelsangebot: Hierbei stellt Reconic im eigenen Namen als Händler ein Angebot. Im Falle der Annahme des Angebots kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem anfragenden Nutzer und Reconic zustande. Im gleichen Zug schließt Reconic ein Vertragsverhältnis mit einem oder mehreren abnehmenden Nutzern über den Weiterverkauf des Materials ab. Bei dem hieraus entstehenden Handelsauftrag wird Reconic kein Abfallbesitzer und übernimmt keine Sachherrschaft (§ 3 Abs. 9 KrWG) sondern veranlasst die direkte Lieferung bzw. Abholung zwischen den Nutzern (sogenannter "Streckenhandel").
    5. Die Annahme dieser Angebote muss innerhalb einer Frist von 3 Werktagen erfolgen. Geschieht dies nicht verliert das vermittelte Angebot automatisch seine Gültigkeit.
    6. Zur Erfüllung der Leistung besteht die Möglichkeit seitens Reconic einen Dritten als Transporteur zu beauftragen, Reconic wird auch in diesem Fall kein Abfallbesitzer und übernimmt keine Sachherrschaft (§ 3 Abs. 9 KrWG).
    7. Nach Durchführung des Auftrags wird basierend auf den tatsächlichen Mengen bzw. Volumen abgerechnet.
      1. Vermittlungsauftrag: Die Nutzer rechnen untereinander und in eigener Verantwortung zum Preis aus der Auftragszusammenfassung (inkl. der Reconic Vermittlungsprovision) ab und sind dazu verpflichtet dieses gegenüber Reconic nachzuweisen (z.B. anhand von Rechnungen, Wiegescheine, etc.). Diese Nachweise sind unmittelbar nach Durchführung des Auftrags, spätestens jedoch bis zum Ende des darauffolgenden Werktages zu erbringen. Anhand dieser Nachweise stellt Reconic sodann eine Rechnung über die Vermittlungsprovision an diejenige Partei, die eine Vergütung für das Material erhalten hat. Die Vermittlungsprovision entspricht dabei der Differenz von dem abgerechneten Preis zwischen den Parteien und dem Angebotspreis des abnehmenden Nutzers, zuzüglich ggf, sonstiger Kosten, wie z.B. Beförderung.
      2. Handelsauftrag: Nach erfolgter Abfuhr rechnen Reconic und der abnehmende Nutzer, zu dem vorab vereinbarten Verkaufspreis, miteinander ab. Im gleichen Zug rechnet Reconic mit dem anfragenden Nutzer ab, hierbei ist der vorab vereinbarte Ankaufspreis Berechnungsgrundlage. Die tatsächlichen Mengen bzw. Volumen sind Reconic unmittelbar nach Durchführung des Auftrags, spätestens jedoch bis zum Ende des darauffolgenden Werktages nachzuweisen (z.B. anhand von Rechnungen, Wiegescheine, etc.).
    8. Bei einer negativen Abweichung zwischen tatsächlicher und angefragter Menge bzw. Volumen von mehr als der Hälfte verbleibt es dennoch bei einer Verpflichtung von 50% der ursprünglich angenommenen Provision bzw. Handelsmarge.
    9. Reconic hat jederzeit das Recht die tatsächlichen Mengen bzw. Volumen basierend auf Dokumente wie Lieferscheinen, Wiegescheine, Begleitpapiere etc. zu prüfen. Falschangaben darf Reconic ahnden (z.B. mit Einschränkungen bei der Nutzung der Plattform bis hin zum Ausschluss davon).
    10. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig und auf das angegebene Konto der Reconic zu überweisen. Bei größeren Aufträgen behält sich Reconic eine Teilrechnungsstellung mit Abschlagszahlungen vor.
    11. Im Falle einer Annahme-Verweigerung des Materials versucht Reconic schnellstmöglich unterstützend einzugreifen und einen anderen geeigneten Vertragspartner zu vermitteln. Es entstehen jedoch keinerlei vertraglichen Pflichten oder Ansprüche darauf oder hieraus. Im Falle eines Handelsauftrags entfällt bei einer begründeten Annahmeverweigerung seitens des Nutzers ebenfalls die Ankaufsverpflichtung von Reconic gegenüber dem anfragenden Nutzer. Die Nutzer bleibe weiterhin Zweckveranlasser und stellen Reconic von etwaigen Verpflichtungen frei.
    12. Reconic schuldet dem Nutzer keine bestimmte Erreichbarkeit.
  4. Tippgeber-Provision für Netzwerk-Partner
    1. Netzwerk-Partner haben die Möglichkeit über eine sogenannte Tippgeber-Provision vergütet zu werden. Dieses ist vorgesehen für den Fall, dass Netzwerk-Partner, unabhängig von Reconic, eine direkte Auftrags-Anfrage erhalten, an der sie aber selbst kein Interesse haben diese anzunehmen. Wenn es zu einem solchen Fall kommt, kann der Netzwerk-Partner an Reconic erste Informationen zu dem Auftrag, sowie die Kontaktdaten des Anfragenden übermitteln.
    2. Hierbei weisen wir darauf hin, dass es in der Verantwortung des Netzwerk-Partners liegt, dass er das Einverständnis des Anfragenden zur Datenweitergabe an Reconic eingeholt hat und dieses in Einklang mit den gültigen Datenschutzbestimmungen geschieht.
    3. Reconic nimmt dann Kontakt zu dem Anfragenden auf und versucht einen geeigneten Netzwerk-Partner zu vermitteln. Für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung steht dem Tippgeber eine Provision in Höhe von 1% des Netto-Auftragswertes zu. Die Tippgeber-Provision wird fällig nach Zahlungseingang der Provision durch den Anfragenden an Reconic und wird dem Tippgeber als Gutschrift von Reconic ausgezahlt.
    4. Für einen Anspruch des Tippgebers auf die Provision ist zudem zu beachten, dass der Auftrag Reconic vorab nicht aus anderer Quelle oder öffentlichen Ausschreibungen bekannt sein darf.
  5. Pflichten des Nutzers
    1. Die Nutzer sind allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Informationen und Angaben verantwortlich.
    2. Die Nutzer verpflichten sich, die Abwicklung der von Reconic vermittelten Verträge eigenverantwortlich und nach bestem Gewissen abzuwickeln, um den wirtschaftlichen und tatsächlichen Erfolg zu erzielen, mit dem Reconic wirbt.
    3. Netzwerk-Partner sind dazu verpflichtet, ihr angebotenes Leistungsspektrum inklusive der dazugehörigen Preise zu pflegen und aktuell zu halten.
    4. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für den Betrieb der Plattform störende bzw. gefährdende Maßnahmen zu unterlassen.
  6. Vertragsstrafe
    1. Verweigerung der Annahme der Materialien oder einer Nichtdurchführung des abgeschlossenen Vertrages aus sonstigen unberechtigten Gründen, wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500€ zu Gunsten von Reconic fällig. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, sofern die Nichtdurchführung auf einem berechtigten und nachgewiesenen Grund beruht.
    2. Bei schuldhafter und pflichtwidriger Verletzung der Rechnungslegungspflichten wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 250€ fällig.
    3. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
  7. Meldung von Nutzerfehlverhalten, Ausschluss von Nutzern
    1. Nutzer können über info@reconic.io Fehlverhalten anderer Nutzer melden.
    2. Reconic kann das Fehlverhalten nach eigenem Ermessen je nach Schwere mit einer Verwarnung oder einem Ausschluss ahnden.
    3. Widerholt unzuverlässige Nutzer kann Reconic von der Plattform ausschließen. Dies gilt auch für Nutzer, die sich sonstwie auf oder außerhalb der Plattform unangemessen Verhalten oder diese AGB nicht beachten.
    4. Auch im Falle eines Ausschlusses ist der Nutzer zur Zahlung von etwaigen bereits entstandenen Ansprüchen von Reconic verpflichtet und Verträge, welche der Nutzer nach Ausschluss aber auf Basis der über die Plattform erhaltenen Informationen abschließt, lösen einen Anspruch von Reconic aus.
  8. Gewährleistung und Haftung
    1. Reconic übernimmt keine Gewähr für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen. Ein wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
    2. Reconic übernimmt auch keine Gewähr für die Güte des angebotenen Materials. Der anbietende Nutzer hat die angebotene Güte zu gewährleisten und haftet bei Abweichungen.
    3. Reconic haftet nicht für von den Nutzern verursachte Eingabe- und Übertragungsfehler auf der Plattform, insbesondere nicht für Preiskalkulationen oder hinterlegte Analysedaten des Materials.
    4. Reconic haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und auch nur beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens.
    5. Reconic weist ausdrücklich darauf hin, dass Nutzer selbst dafür verantwortlich sind, dass die zur Entsorgung beauftragten Abfälle gemäß den geltenden Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts-gesetzes (KrWG), der jeweiligen Landesabfallgesetze und insbesondere der jeweiligen kommunalen Abfallsatzungen, nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen. Ein Vertragsschluss über die Plattform entbindet ausdrücklich nicht von ggf. bestehenden kommunalen Andienungspflichten.
    6. Im Übrigen haftet Reconic nicht für die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften oder Anordnungen von Behörden, welche von den Nutzern zu beachten sind.
    7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  9. Datenschutz
    1. Reconic erhebt und speichert im Rahmen des Betriebs der Plattform personenbezogene Daten.
    2. Weitere Informationen können der separat einsehbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig - Hamburg.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden von den Vertragsparteien einvernehmlich durch solche ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.