Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

  1. Vertragsgegenstand, Allgemeines
    1. Die Reconic GmbH, Große Reichenstraße 27, 20457 Hamburg, Deutschland (im Folgenden: „Reconic“), unterhält eine Plattform zur Vermittlung von Verträgen über die Entsorgung und Verwertung bzw. den An- und Verkauf von mineralischen und baustellenbezogenen Materialien, inklusive den dazu benötigten Transportdienstleistungen.
    2. Reconic tritt dabei als zertifizierter Makler im Sinne der §§ 53, 54 KrWG auf und vermittelt Vertragsschlüsse zwischen den Nutzern gegen Provision. Die dadurch zustande kommenden Verträge werden ausschließlich zwischen den Nutzern selbst geschlossen. Diese sind für die Inhalte und die Abwicklung der Verträge ausschließlich und in eigener Verantwortung zuständig. Reconic trägt dabei keine Verantwortung für den Inhalt der übermittelten Daten und Informationen nach §§ 7 ff. TMG.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für jede Nutzung der Plattform, sowie sämtliche rechtsgeschäftlichen Handlungen und Willenserklärungen gegenüber oder von Reconic im Zusammenhang damit getätigt werden.
    4. Von diesen AGB abweichende allgemeine-, Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen von Nutzern widerspricht Reconic hiermit ausdrücklich. Diese werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
    5. Sämtliche in diesen AGB genannten Geldbeträge verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer und etwaigen Spesen.
    6. Bei der Definition von Werktagen sind Samstage ausgenommen.
  2. Registrierung und Kosten
    1. Zugang zur Plattform als sog. „Nutzer“ ist nur eingeschränkt und mit Genehmigung von Reconic möglich und steht generell nur Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens zu.
    2. Als Nutzer kostenlos registrieren können sich:
      1. Materialanbieter, welche Material zur Nutzung, Verwertung und insbesondere Entsorgung ausschreiben können.
      2. Materialabnehmer bzw. Käufer, die Materialien benötigen und sich somit Baustoffe beschaffen können.
      3. Netzwerk-Partner:
        • Entsorger, u.a. Deponien, Entsorgungsunternehmen, Verwerter
        • Logistik- und Transportunternehmen
    3. Bei der Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, wahrheitsgemäß alle abgefragten Informationen anzugeben (u.a. Firmierung, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Ansprechpartner, Steuer-ID)
    4. Mit der Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, dass er im Besitz aller gesetzlichen, behördlichen oder sonstigen notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse ist, die zur Durchführung seiner Tätigkeit notwendig sind und darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese zeitnah wieder entzogen werden könnten. Sollte es zu einem Entzug kommen, ist der Nutzer Reconic zur unmittelbaren Mitteilung verpflichtet. Reconic ist jederzeit berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern bzw. diese zu überprüfen.
    5. Der Nutzer verpflichtet sich dazu, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor einer Weitergabe an unberechtigte Dritte zu schützen. Die Nutzung ist nur zu den beschriebenen Zwecken erlaubt. Bei unberechtigter Nutzung behält sich Reconic vor, Nutzer von der Plattform auszuschließen.
    6. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist grundsätzlich ohne Entgelt an Reconic. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages zwischen zwei Nutzern besteht allerdings die Verpflichtung, eine Provision an Reconic zu zahlen, Details dazu finden sich in §3.
  3. Dienstleistungsspektrum, Leistungen für Nutzer
    1. Reconic bietet Nutzern die Möglichkeit, Anfragen bzw. Angebote für o.g. Leistungen direkt über die Plattform (oder per E-Mail) zu stellen.
    2. Es wird hierbei unterschieden zwischen unverbindlichen informatorischen Kostenanfragen und konkreten Auftragsanfragen. Konkrete Auftragsanfragen dürften nur Nutzer stellen, welche das betroffene Vorhaben selbst durchführen oder dafür beauftragt sind. Sollten konkrete Auftragsanfragen ohne diese Voraussetzung gestellt werden, kann eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 500€ pro Auftrag von Reconic in Rechnung gestellt werden.
    3. Die Nutzer sind verpflichtet im Rahmen der Anfrage bzw. des Angebots bestimmte parametrierte Informationen (Art des Materials, Menge, Standort, Zeitrahmen, Dokumente wie Probenahmeprotokolle oder Deklarationsanalysen, etc.) bereitzustellen, auf dessen Basis Reconic diese vermitteln kann. Eingabefehler bzw. Falschangaben gehen zu Lasten des Nutzers.
    4. Reconic stellt diese gebündelten und bewerteten Informationen zu Anfragen bzw. Angeboten eines Nutzers als sog. „Erstanfrage oder Erstangebot“ anderen Netzwerk-Partnern in anonymisierter Form zur Verfügung. Diese haben sodann die Möglichkeit ein verbindliches Angebot abzugeben, mit einer Bindefrist von mind. 14 Tagen.
    5. Sobald verbindliche Angebote vorliegen, leitet Reconic eine geeignete Option an die Nutzer weiter, um einen Vertragsschluss auf dieser Grundlage zwischen diesen matchenden Nutzern zu ermöglichen. Die endgültige Annahme muss sodann innerhalb einer Frist von 3 Werktagen erfolgen. Geschieht dies nicht verliert das vermittelte Angebot automatisch seine Gültigkeit.
    6. Im Falle der beiderseitigen Annahme versendet Reconic eine Zusammenfassung der Auftragsdaten inkl. Preise, sowie die gegenseitigen Kontaktdaten an die beteiligten Nutzer. Diese schließen sodann, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, auf dieser Basis einen Vertrag. Reconic wird hierbei nicht Vertragspartner und nimmt keinen Einfluss auf die weitere Abwicklung des vermittelten Vertrages; dies obliegt ausschließlich den Nutzern.
    7. Mit diesem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen den Nutzern entsteht die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision an Reconic, als Entgelt für eine erfolgreiche Vermittlung. Reconic wird nach Durchführung des Auftrags zwischen den Nutzern eine Rechnung stellen an diejenige Partei, welche eine Vergütung für das Material erhalten hat.
    8. Die Höhe und der Betrag der Provision ist dabei auf dem Netto-Auftragswert der tatsächlichen Menge bzw. Volumen basiert. Die voraussichtliche Höhe und Betrag der Provision, basierend auf der angefragten Menge, wird dem Nutzer dabei vorab im Laufe des Angebotsprozesses mitgeteilt und versteht sich zuzüglich der über die Plattform mitgeteilten Annahmepreise des Nutzers.
    9. Den Nutzer, den die Zahlungsverpflichtung zur Provision trifft, ist verpflichtet Reconic unmittelbar nach der Durchführung des Auftrags, spätestens jedoch bis Ende des darauffolgenden Werktages, über die tatsächlichen Mengen bzw. Volumen zu informieren.
    10. Bei einer negativen Abweichung zwischen tatsächlicher und angefragter Menge bzw. Volumen von mehr als der Hälfte verbleibt es dennoch bei einer Provisionsverpflichtung von 50%.
    11. Reconic hat jederzeit das Recht die tatsächlichen Mengen bzw. Volumen basierend auf Dokumente wie Lieferscheinen, Wiegescheine, Begleitpapiere etc. zu prüfen. Falschangaben darf Reconic ahnden (z.B. mit Einschränkungen bei der Nutzung der Plattform bis hin zum Ausschluss davon).
    12. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig und auf das angegebene Konto der Reconic zu überweisen. Bei größeren Aufträgen behält sich Reconic eine Teilrechnungsstellung mit Abschlagszahlungen vor.
    13. Im Falle einer Annahme-Verweigerung des Materials versucht Reconic schnellstmöglich unterstützend einzugreifen und einen anderen geeigneten Vertragspartner zu vermitteln. Es entstehen jedoch keinerlei vertraglichen Pflichten oder Ansprüche darauf oder hieraus.
    14. Reconic schuldet dem Nutzer keine bestimmte Erreichbarkeit.
  4. Tippgeber-Provision für Netzwerk-Partner
    1. Netzwerk-Partner haben die Möglichkeit über eine sogenannte Tippgeber-Provision vergütet zu werden. Dieses ist vorgesehen für den Fall, dass Netzwerk-Partner, unabhängig von Reconic, eine direkte Auftrags-Anfrage erhalten, an der sie aber selbst kein Interesse haben diese anzunehmen. Wenn es zu einem solchen Fall kommt, kann der Netzwerk-Partner an Reconic erste Informationen zu dem Auftrag, sowie die Kontaktdaten des Anfragenden übermitteln.
    2. Hierbei weisen wir darauf hin, dass es in der Verantwortung des Netzwerk-Partners liegt, dass er das Einverständnis des Anfragenden zur Datenweitergabe an Reconic eingeholt hat und dieses in Einklang mit den gültigen Datenschutzbestimmungen geschieht.
    3. Reconic nimmt dann Kontakt zu dem Anfragenden auf und versucht einen geeigneten Netzwerk-Partner zu vermitteln. Für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung steht dem Tippgeber eine Provision in Höhe von 1% des Netto-Auftragswertes zu. Die Tippgeber-Provision wird fällig nach Zahlungseingang der Provision durch den Anfragenden an Reconic und wird dem Tippgeber als Gutschrift von Reconic ausgezahlt.
    4. Für einen Anspruch des Tippgebers auf die Provision ist zudem zu beachten, dass der Auftrag Reconic vorab nicht aus anderer Quelle oder öffentlichen Ausschreibungen bekannt sein darf.
  5. Pflichten des Nutzers
    1. Die Nutzer sind allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Informationen und Angaben verantwortlich.
    2. Die Nutzer verpflichten sich, die Abwicklung der von Reconic vermittelten Verträge eigenverantwortlich und nach bestem Gewissen abzuwickeln, um den wirtschaftlichen und tatsächlichen Erfolg zu erzielen, mit dem Reconic wirbt.
    3. Netzwerk-Partner sind dazu verpflichtet, ihr angebotenes Leistungsspektrum inklusive der dazugehörigen Preise zu pflegen und aktuell zu halten.
    4. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für den Betrieb der Plattform störende bzw. gefährdende Maßnahmen zu unterlassen.
  6. Vertragsstrafe
    1. Verweigerung der Annahme der Materialien oder einer Nichtdurchführung des abgeschlossenen Vertrages aus sonstigen unberechtigten Gründen, wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500€ zu Gunsten von Reconic fällig. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, sofern die Nichtdurchführung auf einem berechtigten und nachgewiesenen Grund beruht.
    2. Bei schuldhafter und pflichtwidriger Verletzung der Rechnungslegungspflichten wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 250€ fällig.
    3. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
  7. Meldung von Nutzerfehlverhalten, Ausschluss von Nutzern
    1. Nutzer können über info@reconic.io Fehlverhalten anderer Nutzer melden.
    2. Reconic kann das Fehlverhalten nach eigenem Ermessen je nach Schwere mit einer Verwarnung oder einem Ausschluss ahnden.
    3. Widerholt unzuverlässige Nutzer kann Reconic von der Plattform ausschließen. Dies gilt auch für Nutzer, die sich sonstwie auf oder außerhalb der Plattform unangemessen Verhalten oder diese AGB nicht beachten.
    4. Auch im Falle eines Ausschlusses ist der Nutzer zur Zahlung von etwaigen bereits entstandenen Ansprüchen von Reconic verpflichtet und Verträge, welche der Nutzer nach Ausschluss aber auf Basis der über die Plattform erhaltenen Informationen abschließt, lösen einen Provisionsanspruch von Reconic aus.
  8. Gewährleistung und Haftung
    1. Reconic übernimmt keine Gewähr für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen, sondern bemüht sich lediglich um eine Vermittlung von Verträgen zwischen den Nutzern. Ein wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
    2. Reconic übernimmt auch keine Gewähr für die Güte des angebotenen Materials. Der anbietende Nutzer hat die angebotene Güte zu gewährleisten und haftet bei Abweichungen.
    3. Reconic haftet nicht für von den Nutzern verursachte Eingabe- und Übertragungsfehler auf der Plattform, insbesondere nicht für Preiskalkulationen oder hinterlegte Analysedaten des Materials.
    4. Reconic haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und auch nur beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens.
    5. Reconic weist ausdrücklich darauf hin, dass Nutzer selbst dafür verantwortlich sind, dass die zur Entsorgung beauftragten Abfälle gemäß den geltenden Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts-gesetzes (KrWG), der jeweiligen Landesabfallgesetze und insbesondere der jeweiligen kommunalen Abfallsatzungen, nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen. Ein Vertragsschluss über die Plattform entbindet ausdrücklich nicht von ggf. bestehenden kommunalen Andienungspflichten.
    6. Im Übrigen haftet Reconic nicht für die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften oder Anordnungen von Behörden, welche von den Nutzern zu beachten sind.  
    7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  9. Datenschutz
    1. Reconic erhebt und speichert im Rahmen des Betriebs der Plattform personenbezogene Daten.
    2. Weitere Informationen können der separat einsehbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig - Hamburg.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden von den Vertragsparteien einvernehmlich durch solche ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.